Projektteam: Dr. Jens Kalke, Sven Buth
Laufzeit: 2014 bis 2020
Der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 verpflichtet die Lotteriegesellschaften, ein an die besonderen Bedingungen des Internets angepasstes Sozialkonzept für das Onlinespielen zu entwickeln und dieses wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Ausgewählte Ergebnisse einer solchen Evaluation werden hier vorgestellt. Dabei wird eine zusammenfassende, aggregierte Analyse der Daten einer Kundenbefragung bei LOTTO Bayern, LOTTO Hamburg, LOTTO Niedersachsen, LOTTO Hessen, LOTTO Rheinland-Pfalz und LOTTO Thüringen vorgenommen.
Werden die Ergebnisse zum Spielverhalten betrachtet, so lässt sich festhalten, dass fast alle Internetspieler/innen der Lotteriegesellschaften ein unproblematisches Spielverhalten aufweisen: Die meisten spielen ausschließlich Online bei LOTTO, setzen dafür moderate Summen ein und praktizieren keine weiteren Glücksspiele. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass aufgrund der Wiederaufnahme des Onlinespiels bei den Lotteriegesellschaften Kunden/innen ein unkontrolliertes Spielverhalten entwickelt haben. Beim Spielverhalten bestehen zwischen den drei Lotteriegesellschaften keine größeren Unterschiede. Einschränkend ist jedoch hinzufügen, dass diese Angaben zu einem erheblichen Teil auf Selbstauskünften der Befragten basieren.
Ferner werden wichtige Elemente des Internetsozialkonzeptes – Spielerschutzseite, Selbstlimitierung, Spielersperren – von den Kunden/innen wahrgenommen und teilweise auch genutzt. Dieses geschieht unabhängig von ihrem Spielverhalten. Damit haben diese präventiven Maßnahmen eher eine übergreifende Ausstrahlung; sie können empirisch nicht den verschiedenen Zielgruppen der Prävention zugeordnet werden, wie beispielsweise potentiellen Risikogruppen oder schon problematisch Spielenden. Einen Selbsttest auf Spielprobleme oder eine telefonische Helpline haben dagegen nur wenige Personen genutzt. Dieser Sachverhalt muss jedoch in einen Zusammenhang mit dem Spielverhalten der Onlinekunden gestellt werden. Hierbei zeigte sich, wie schon erwähnt, dass nur ganz wenige Internetkunden/innen ein problematisches Spielverhalten aufweisen.
Bei der Bekanntheit und Nutzung der Internetsozialkonzepte bestehen einige Unterschiede zwischen den Lotteriegesellschaften. Diese sind aber nicht durchgängig bei dem einen oder bei dem anderen Sozialkonzept vorhanden, so dass keine Aussagen darüber getroffen werden kann, welches das zu bevorzugende Konzept im Sinne von „best-practice“ wäre. Hier sind weitere Evaluationen und interne Qualitätsvergleiche erforderlich. Die fachliche Diskussion steht hier erst an ihrem Anfang.
Das Projekt wurde gefördert von den Lotteriegesellschaften Bayern, Hamburg und Niedersachsen.
Einen Artikel über die Evaluationsergebnisse finden Sie in der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (Heft 3/4 2015).