Empfehlungen zur Umsetzung einer evidenzbasierten Suchtprävention in Deutschland (2019-2020)

2014 wurde als Ergebnis einer vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Klausurwoche von Expert_innen das „Kölner Memorandum zur Evidenzbasierung in der Suchtprävention“ veröffentlicht. Davor und danach gab es vielfältige, teils kontroverse Diskussionen über Möglichkeiten und Grenzen einer evidenzbasierten, suchtpräventiven Praxis in Deutschland.

Auf dem theoretischen Hintergrund des Kölner Memorandums und gefördert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) wurden nun in einem weiteren Forschungsprojekt des Deutschen Instituts für Sucht- und Präventionsforschung der Katholischen Hochschule NRW, Abt. Köln (KatHO NRW) in Zusammenarbeit mit dem Institut für interdisziplinäre Sucht- und  Drogenforschung Hamburg (ISD Hamburg) Empfehlungen für die erfolgreiche Gestaltung nachhaltig wirksamer Suchtprävention erarbeitet. Diese Empfehlungen sollen und können das Kölner Memorandum 2014 nicht ersetzen, sondern als praxisorientierte Handlungsanleitungen helfen, die Qualität der Suchtprävention zu sichern und eine evidenzbasierte Suchtprävention in Deutschland zu etablieren.

Hintergrund

Das 2014 im Rahmen einer Klausurwoche von elf Wissenschaftler_innen und zwei Praxisvertretern entwickelte und im gleichen Jahr veröffentlichte „Kölner Memorandum Evidenzbasierung in der Suchtprävention – Möglichkeiten und Grenzen“ wurde als Diskussionsanstoß bzw. als „erster Meilenstein, aber nicht“ als „das letzte Wort“ (Hoff et al., S. 25) auf verschiedenen Fachkongressen und -tagungen (Deutscher Suchtkongress, Hamburger und Tübinger Suchttherapietage etc.) und im Bund-Länder-Kooperationskreis Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie 2015 im Rahmen eines Buches mit vertiefenden Beiträgen aller Autor_innen des Memorandums vorgestellt und im Alternativen Drogen- und Suchtbericht besprochen.

Abgesehen von der geringen Anzahl von Fachkräften der Suchtprävention, die an den Fachkongressen und -tagungen teilnahmen, sprechen die vorliegenden Rückmeldungen und die verfügbaren Einblicke in die suchtpräventive Praxis in Deutschland dafür, dass das Kölner Memorandum vor Ort in der konkreten Praxis der Suchtprävention bisher noch nicht genügend Beachtung findet. Ein wichtiger Grund dafür: Im laufenden Arbeitsalltag der Suchtprävention ist es offenbar kaum leistbar, bei der Entwicklung neuer oder der Auswahl von Maßnahmen das vorliegende empirische Wissen aus Forschung und Praxis sowie das Wissen der primären und sekundären (Multiplikator_innen) Zielgruppen zu sichten und zu Grunde zu legen.

Angesichts dieser unbefriedigenden Situation war es angezeigt,

a) die subjektiven Einschätzungen zur Evidenzbasierung generell und zum Kölner Memorandum speziell aus Sicht der Praxis systematisch zu erfassen und

b) für eine höhere Praxisanwendung und -tauglichkeit unter Beteiligung der Fachkräfte der Suchtprävention und Berücksichtigung ihres Praxisalltags anhand zu entwickelnder konkreter Empfehlungen zu sorgen.

Studienmethodik

Basis der angestrebten Entwicklung von konkreten Empfehlungen waren Erfassungen der subjektiven Einschätzungen zu o.g. Sachverhalten in der Praxis der Fachkräfte, was über ein mixed-method-Design aus quantitativen und qualitativen Methoden realisiert wurde.

Quantitative Online-Befragung:

Mit Hilfe eines vorliegenden Online-Befragungs-Tools („LimeSurvey“) der KatHO NRW sowie eines dafür entwickelten Fragebogens sollten möglichst viele Fachkräfte der Suchtprävention in Deutschland befragt werden, und zwar hinsichtlich

  • ihrer Affinität zur Evaluation suchtpräventiver Maßnahmen,
  • des Stellenwerts einer Zusammenarbeit von Praxis und Forschung,
  • der wahrgenommen Vorteile einer Evidenzbasierung der Suchtprävention,
  • förderlicher und hinderlicher Bedingungen für die regelhafte Implementierung evidenzbasierter Suchtprävention in der Praxis,
  • der Bekanntheit und Bewertung des Memorandums,
  • möglicher Verständnisschwierigkeiten im Memorandum aus Praxissicht
  • der Möglichkeiten und Grenzen für die Umsetzung der Empfehlungen des Memorandums sowie
  • von Verbesserungsanregungen für die Weiterentwicklung des Memorandums sowie.
  • ergänzend die Einschätzung polizeilicher suchtpräventiver Maßnahmen aus Praxissicht vor Ort (Vor- und Nachteile).

Gelingensbedingung für die Durchführung dieser Erhebung war die Unterstützung durch die Koordinator_innen und weiterer Schlüsselpersonen der Suchtprävention in den Bundesländern. Über diese Schlüsselpersonen sind die Fachkräfte der Suchtprävention am leichtesten zu erreichen und zur Teilnahme an der Befragung zu motivieren. Das Vorhaben wurde daher auch entsprechend im Bund-Länder-Kooperationskreis der BZgA und im Fachausschuss  Suchtprävention der Deutschen Hauptstelle fur Suchtfragen e.V. (DHS) vorgestellt und seine Umsetzung vorbereitet.

Qualitative Fokusgruppen mit inhaltsanalytischer Auswertung:

Zur Vertiefung der durch die Online-Befragung gewonnenen Erkenntnisse und zur Diskussion von notwendigen Aspekten der zu entwickelnden Empfehlungen wurden mit 7 bzw. 9 (insgesamt 16) renommierten Fachkräften der Suchtprävention halbtägige Fokusgruppengespräche in Hamburg und Köln durchgeführt und ausgewertet.

Qualitative Einzeltelefoninterviews mit inhaltsanalytischer Auswertung:

Die auf Basis der vorangegangenen Auswertungen entwickelten Empfehlungsentwürfe  für Fach-/Leitungskräfte wie Entscheidungsverantwortliche in der Suchtprävention (siehe unten unter Publikationen) wurden 21 erfahrenen Fach-/Leitungskräfte der Suchtprävention vorgelegt, um Rückmeldungen zu Inhalten, Verständlichkeit, Anwendbarkeit u.Ä. sowie Verbesserungsanregungen zu erfassen und so die Einschätzungen der suchtpräventiven Praxis bei der Erstellung vertieft berücksichtigen zu können.

Publikationen

Hoff, T. * & Schlömer, H. * (2020). Für eine nachhaltig wirksame Suchtprävention sorgen: Empfehlungen für Entscheidungsverantwortliche. Köln, Hamburg: Katholische Hochschule NRW und Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung Hamburg (ISD Hamburg). Download: Hier verfügbar.

Schlömer, H. * & Hoff, T. * (2020). Nachhaltig wirksame Suchtprävention erfolgreich gestalten: Empfehlungen für Praktiker_innen. Köln, Hamburg: Katholische Hochschule NRW und Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung Hamburg (ISD Hamburg). Download: Hier verfügbar.

Kongress- und Tagungsbeiträge

Hoff, T. & Schlömer, H.: Evaluation und Weiterentwicklung des Kölner Memorandums zur evidenzbasierten Suchtprävention. Vortrag auf dem 12. Deutschen Suchtkongress (Mainz, 17.09.2019)

Hoff, T. & Schlömer, H.: Bewertung und praxisorientierte Ergänzungsbedarfe des Kölner Memorandums zur evidenzbasierten Suchtprävention. Vortrag auf der 30. Sitzung des BZgA-Länder-Kooperationskreises Suchtprävention (Köln, 10.10.2019)

Schlömer, H.: Bewertung und praxisorientierte Ergänzungsbedarfe des Kölner Memorandums zur evidenzbasierten Suchtprävention. Vortrag auf der Sitzung des Fachausschusses Suchtprävention der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (06.12. 2019) 

Förderung

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Förderzeitraum: 01.10.2019 bis 31.07.2020

Projektleitungen für die Kooperationspartner

KatHO NRW: Prof. Dr. Dipl.-Psych. Tanja Hoff
E-Mail: t.hoff(at)katho-nrw.de  |  Tel.: +49 (0)221-7757-137

ISD Hamburg: Dipl.-Psych. Hermann Schlömer
E-Mail: h.schloemer(at)isd-hamburg.de  |  Tel. + 49 (0)40-87606668