Archiv des Autors: Eike Neumann-Runde

Standards für Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen beim Online-Glücksspiel (SJSOG)

Projektteam: Dr. Tobias Hayer (Uni Bremen), Harald Lahusen (ISD), Dr. Jens Kalke (ISD)

in Kooperation mit: Universität Bremen, Arbeitseinheit Glücksspielforschung

Laufzeit: 01.07.2019 bis 31.08.2020

Förderer: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fragestellung und Methodik

Übergeordnetes Ziel des Forschungsvorhabens war es, die bundesweite Diskussion zur Optimierung einer evidenzbasierten Glücksspielsucht-Prävention beim Online-Glücksspiel um zentrale und neuartige Impulse zu erweitern. Erstmalig im deutschsprachigen Raum wurde damit der Versuch unternommen, Mindeststandards für Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen beim Online-Glücksspiel zu definieren.

Um die Ziele des Forschungsprojekts zu realisieren, fiel die Wahl auf einen breiten methodischen Ansatz, bei dem verschiedene Teilmodule aufeinander aufbauten:

  1. eine Bestandsaufnahme zu Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes beim Online-Glücksspiel (Modul 1a) sowie eine ergänzende Analyse von Online-Webseiten (Modul 1b),
  2. ein systematisches Literaturstudium zu wissenschaftlichen Erkenntnissen in Bezug auf die Effekte von Interventionen beim Online-Glücksspiel (Modul 2),
  3. eine Befragung von Expert*innen (Delphi-Verfahren) zu Erfolg versprechenden Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes beim Online-Glücksspiel (Modul 3).

Modul 1a

Für eine erste Bestandsaufnahme konnten im Rahmen eines iterativen Rechercheprozesses (12 Quellen) insgesamt 42 unterschiedliche Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes identifiziert werden. Darunter befinden sich unter anderem Maßnahmen des Jugendschutzes, Informationen zu den Risiken des Glücksspiels, unterschiedliche Limitierungsarten, Beschränkungen des Zahlungsverkehrs sowie Hilfsmittel zur Selbstkontrolle des Glücksspielverhaltens.

Modul 1b

Bei der Analyse von 40 (weltweiten) Online-Webseiten konnten zwei weitere Maßnahmen gefunden werden, so dass sich die Gesamtzahl auf 44 erhöhte. Eine quantitative Auswertung der Online-Webseiten nach diesen 44 verschiedenen Maßnahmen zeigt, dass es sich bei 64% aller 370 erfassten Maßnahmen um verhaltenspräventive Maßnahmen handelt; ein gutes Viertel stellt eine Mischform aus Verhaltens- und Verhältnisprävention dar (26%) und jede zehnte ist verhältnispräventiv ausgerichtet (10%). Die dominierenden verhaltenspräventiven Maßnahmen richten sich sowohl an universelle als auch an selektive und indizierte Zielgruppen.

Modul 2

Die systematische Literaturanalyse zur Maßnahmenwirksamkeit bringt wenig Aufschluss mit sich, da nur vereinzelt wissenschaftliche Erkenntnisse über ihre Effekte vorliegen. Insgesamt konnten nur 20 Studien in den Review einfließen. Nach seinen Ergebnissen können am ehesten das personalisierte Verhaltensfeedback, die Selbstsperre sowie Limitierungssysteme als Erfolg versprechende Ansatzpunkte der Suchtprävention angesehen werden.

Modul 3

Das von der Gruppe der Expert*innen vorgeschlagene finale Konzept besteht aus 14 Mindeststandards zum Jugend- und Spielerschutz, wie die folgende Übersicht zeigt. Dabei überwiegen Maßnahmen, die verhältnispräventive Komponenten enthalten. Im Ganzen besteht das Konzept aus zwei verhaltenspräventiven, fünf kombinierten und sieben verhältnispräventiven Maßnahmen. Nach den Zielgruppen strukturiert, handelt es sich um drei universelle, acht selektive und drei indizierte Interventionen.

Gesamtkonzept der Mindeststandards mit 14 Maßnahmen

universell
selektiv
indiziert
Verhaltensprävention
keine Ermutigung zu kontinuierlichem Spiel
personalisiertes Feedback
Verhaltens-/ Verhältnisprävention
Einzahllimit
Einsatzlimit
Verlustlimit
Kontosperre
Selbstsperre
Verhältnisprävention
Altersverifizierung
Zahlungszugang nur für Erwachsene
Ausschluss Werbung
generelles Einsatzlimit
generelles Verlustlimit
generelles Einzahllimit
Fremdsperre

Ausblick

Zusammenfassend ist das vorgelegte Gesamtkonzept mit den 14 Mindeststandards als ein erster Vorschlag zur Weiterentwicklung suchtpräventiver Ansätze beim Online-Glücksspiel zu verstehen. Weitere Forschungsarbeiten sind in diesem Bereich unabdingbar. Das betrifft vor allem Evaluationen von (einzelnen) Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes und hier im Besonderen die Umsetzung von Kontrollgruppenstudien mit der Erfassung mittel- und langfristiger Verhaltenseffekte.

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Projektbericht: Standards für Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen beim Online-Glücksspiel (SJSOG)

Empfehlungen zur Umsetzung einer evidenzbasierten Suchtprävention in Deutschland (2019-2020)

2014 wurde als Ergebnis einer vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Klausurwoche von Expert_innen das „Kölner Memorandum zur Evidenzbasierung in der Suchtprävention“ veröffentlicht. Davor und danach gab es vielfältige, teils kontroverse Diskussionen über Möglichkeiten und Grenzen einer evidenzbasierten, suchtpräventiven Praxis in Deutschland.

Auf dem theoretischen Hintergrund des Kölner Memorandums und gefördert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) wurden nun in einem weiteren Forschungsprojekt des Deutschen Instituts für Sucht- und Präventionsforschung der Katholischen Hochschule NRW, Abt. Köln (KatHO NRW) in Zusammenarbeit mit dem Institut für interdisziplinäre Sucht- und  Drogenforschung Hamburg (ISD Hamburg) Empfehlungen für die erfolgreiche Gestaltung nachhaltig wirksamer Suchtprävention erarbeitet. Diese Empfehlungen sollen und können das Kölner Memorandum 2014 nicht ersetzen, sondern als praxisorientierte Handlungsanleitungen helfen, die Qualität der Suchtprävention zu sichern und eine evidenzbasierte Suchtprävention in Deutschland zu etablieren.

Hintergrund

Das 2014 im Rahmen einer Klausurwoche von elf Wissenschaftler_innen und zwei Praxisvertretern entwickelte und im gleichen Jahr veröffentlichte „Kölner Memorandum Evidenzbasierung in der Suchtprävention – Möglichkeiten und Grenzen“ wurde als Diskussionsanstoß bzw. als „erster Meilenstein, aber nicht“ als „das letzte Wort“ (Hoff et al., S. 25) auf verschiedenen Fachkongressen und -tagungen (Deutscher Suchtkongress, Hamburger und Tübinger Suchttherapietage etc.) und im Bund-Länder-Kooperationskreis Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie 2015 im Rahmen eines Buches mit vertiefenden Beiträgen aller Autor_innen des Memorandums vorgestellt und im Alternativen Drogen- und Suchtbericht besprochen.

Abgesehen von der geringen Anzahl von Fachkräften der Suchtprävention, die an den Fachkongressen und -tagungen teilnahmen, sprechen die vorliegenden Rückmeldungen und die verfügbaren Einblicke in die suchtpräventive Praxis in Deutschland dafür, dass das Kölner Memorandum vor Ort in der konkreten Praxis der Suchtprävention bisher noch nicht genügend Beachtung findet. Ein wichtiger Grund dafür: Im laufenden Arbeitsalltag der Suchtprävention ist es offenbar kaum leistbar, bei der Entwicklung neuer oder der Auswahl von Maßnahmen das vorliegende empirische Wissen aus Forschung und Praxis sowie das Wissen der primären und sekundären (Multiplikator_innen) Zielgruppen zu sichten und zu Grunde zu legen.

Angesichts dieser unbefriedigenden Situation war es angezeigt,

a) die subjektiven Einschätzungen zur Evidenzbasierung generell und zum Kölner Memorandum speziell aus Sicht der Praxis systematisch zu erfassen und

b) für eine höhere Praxisanwendung und -tauglichkeit unter Beteiligung der Fachkräfte der Suchtprävention und Berücksichtigung ihres Praxisalltags anhand zu entwickelnder konkreter Empfehlungen zu sorgen.

Studienmethodik

Basis der angestrebten Entwicklung von konkreten Empfehlungen waren Erfassungen der subjektiven Einschätzungen zu o.g. Sachverhalten in der Praxis der Fachkräfte, was über ein mixed-method-Design aus quantitativen und qualitativen Methoden realisiert wurde.

Quantitative Online-Befragung:

Mit Hilfe eines vorliegenden Online-Befragungs-Tools („LimeSurvey“) der KatHO NRW sowie eines dafür entwickelten Fragebogens sollten möglichst viele Fachkräfte der Suchtprävention in Deutschland befragt werden, und zwar hinsichtlich

  • ihrer Affinität zur Evaluation suchtpräventiver Maßnahmen,
  • des Stellenwerts einer Zusammenarbeit von Praxis und Forschung,
  • der wahrgenommen Vorteile einer Evidenzbasierung der Suchtprävention,
  • förderlicher und hinderlicher Bedingungen für die regelhafte Implementierung evidenzbasierter Suchtprävention in der Praxis,
  • der Bekanntheit und Bewertung des Memorandums,
  • möglicher Verständnisschwierigkeiten im Memorandum aus Praxissicht
  • der Möglichkeiten und Grenzen für die Umsetzung der Empfehlungen des Memorandums sowie
  • von Verbesserungsanregungen für die Weiterentwicklung des Memorandums sowie.
  • ergänzend die Einschätzung polizeilicher suchtpräventiver Maßnahmen aus Praxissicht vor Ort (Vor- und Nachteile).

Gelingensbedingung für die Durchführung dieser Erhebung war die Unterstützung durch die Koordinator_innen und weiterer Schlüsselpersonen der Suchtprävention in den Bundesländern. Über diese Schlüsselpersonen sind die Fachkräfte der Suchtprävention am leichtesten zu erreichen und zur Teilnahme an der Befragung zu motivieren. Das Vorhaben wurde daher auch entsprechend im Bund-Länder-Kooperationskreis der BZgA und im Fachausschuss  Suchtprävention der Deutschen Hauptstelle fur Suchtfragen e.V. (DHS) vorgestellt und seine Umsetzung vorbereitet.

Qualitative Fokusgruppen mit inhaltsanalytischer Auswertung:

Zur Vertiefung der durch die Online-Befragung gewonnenen Erkenntnisse und zur Diskussion von notwendigen Aspekten der zu entwickelnden Empfehlungen wurden mit 7 bzw. 9 (insgesamt 16) renommierten Fachkräften der Suchtprävention halbtägige Fokusgruppengespräche in Hamburg und Köln durchgeführt und ausgewertet.

Qualitative Einzeltelefoninterviews mit inhaltsanalytischer Auswertung:

Die auf Basis der vorangegangenen Auswertungen entwickelten Empfehlungsentwürfe  für Fach-/Leitungskräfte wie Entscheidungsverantwortliche in der Suchtprävention (siehe unten unter Publikationen) wurden 21 erfahrenen Fach-/Leitungskräfte der Suchtprävention vorgelegt, um Rückmeldungen zu Inhalten, Verständlichkeit, Anwendbarkeit u.Ä. sowie Verbesserungsanregungen zu erfassen und so die Einschätzungen der suchtpräventiven Praxis bei der Erstellung vertieft berücksichtigen zu können.

Publikationen

Hoff, T. * & Schlömer, H. * (2020). Für eine nachhaltig wirksame Suchtprävention sorgen: Empfehlungen für Entscheidungsverantwortliche. Köln, Hamburg: Katholische Hochschule NRW und Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung Hamburg (ISD Hamburg). Download: Hier verfügbar.

Schlömer, H. * & Hoff, T. * (2020). Nachhaltig wirksame Suchtprävention erfolgreich gestalten: Empfehlungen für Praktiker_innen. Köln, Hamburg: Katholische Hochschule NRW und Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung Hamburg (ISD Hamburg). Download: Hier verfügbar.

Kongress- und Tagungsbeiträge

Hoff, T. & Schlömer, H.: Evaluation und Weiterentwicklung des Kölner Memorandums zur evidenzbasierten Suchtprävention. Vortrag auf dem 12. Deutschen Suchtkongress (Mainz, 17.09.2019)

Hoff, T. & Schlömer, H.: Bewertung und praxisorientierte Ergänzungsbedarfe des Kölner Memorandums zur evidenzbasierten Suchtprävention. Vortrag auf der 30. Sitzung des BZgA-Länder-Kooperationskreises Suchtprävention (Köln, 10.10.2019)

Schlömer, H.: Bewertung und praxisorientierte Ergänzungsbedarfe des Kölner Memorandums zur evidenzbasierten Suchtprävention. Vortrag auf der Sitzung des Fachausschusses Suchtprävention der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (06.12. 2019) 

Förderung

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Förderzeitraum: 01.10.2019 bis 31.07.2020

Projektleitungen für die Kooperationspartner

KatHO NRW: Prof. Dr. Dipl.-Psych. Tanja Hoff
E-Mail: t.hoff(at)katho-nrw.de  |  Tel.: +49 (0)221-7757-137

ISD Hamburg: Dipl.-Psych. Hermann Schlömer
E-Mail: h.schloemer(at)isd-hamburg.de  |  Tel. + 49 (0)40-87606668

Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen in Hessen

Projektteam: Prof. Dr. Peter Raschke, Dr. Jens Kalke, Sven Buth, Moritz Rosenkranz

Laufzeit: 2007 – 2008

Ziel dieses Projektes war es, Informationen über die Verbreitung des Konsums von Nikotin, Alkohol, Medikamenten und illegalen Drogen in Hessen zu erhalten. Das ISD hat im Auftrag der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) hierzu eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Diese wurde im Herbst 2007 in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap realisiert. Die empirischen Erkenntnisse zum Konsumverhalten der erwachsenen Bevölkerung Hessens können für die weitere Ausgestaltung der Suchthilfe und -prävention genutzt werden. Neben der Beschreibung des allgemeinen Konsumverhaltens wurden spezielle Auswertungen zu jungen und alten sowie arbeitslosen und erwerbstätigen Konsumenten durchgeführt. Außerdem wurden der Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz der ambulanten Suchthilfe in der Bevölkerung ermittelt.

Das Projekt wurde vom Hessischen Sozialministerium finanziell gefördert.

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Entwicklung und Durchführung eines Dokumentationssystems zum Medikamentenmissbrauch

Projektteam des ISD: Prof. Dr. Peter Raschke, Dr. Jens Kalke, Marcus Martens

Laufzeit: Dezember 2005 bis Dezember 2007

Im Mittelpunkt des im Auftrag des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchgeführten Forschungsprojekts lag auf der systematischen Erfassung problematischer und ggf. missbräuchlicher Versorgung von Patienten mit Benzodiazepinen, der größten und gesundheitspolitisch relevantesten Substanzgruppe mit Missbrauchspotential.

Grundlage der Datenerhebung war die legale Versorgung durch die ärztliche Verschreibung rezeptpflichtiger und abrechnungsfähiger Medikamente und umfasste die ärztliche Verschreibung von Benzodiazepinen durch behandelnde Ärzte in Bezug auf gesetzlich Krankenversicherte.

Ausgewertet wurden Kassenrezepte über das Norddeutsche Apotheken Rechenzentrum (NARZ). Es wurden die Verschreibungssequenzen und -mengen von Benzodiazepinen und von Non-Benzodiazepinen erfasst und hinsichtlich der fachlichen Abweichungen von Standardregeln analysiert. Dies betraf die Versicherten gesetzlicher Krankenkassen, deren Rezepte mit Verschreibungen von Benzodiazepinen im Verlauf eines Patientenjahres ad personam registriert werden konnten. Insgesamt umfasste dies fast eine Million Patienten mit ca. 3,5 Millionen Rezepten.

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Evaluation des Unterrichtsprogramms „Sucht- und Gewaltprävention an Grundschulen“

Projektteam: Dr. Jens Kalke, Sven Buth

Laufzeit: 2005 bis 2007

Das Evangelische Johannesstift Berlin führt seit 2004 ein Sucht- und Gewaltpräventionsprogramm an Grundschulen (1. bis 6. Klasse) in Berlin Hakenfelde durch. Das Besondere an dieser schulischen Präventionsmaßnahme ist, dass es Elemente der Lebenskompetenzförderung, Gewalt- und Suchtprävention miteinander verbindet und dabei modular aufgebaut ist. Das Unterrichtsprogramm besteht in der 2. Klasse aus vier Einheiten, in der 3. Klasse aus acht Einheiten und in der 6. Klasse aus 3. Einheiten. Jede Einheit hat einen Zeitumfang von zwei Schulstunden (etwa 90 Minuten). In der 2. Klasse stehen Themen und Übungen zur Stärkung der allgemeinen Lebenskompetenz der Kinder im Vordergrund, in der 3. Klasse geht es schwerpunktmäßig um Fragen von Toleranz, Freundschaft und Konfliktlösungen und in der 6. Klasse werden „Süchte“ behandelt.

Die Hauptzielsetzungen der Evaluation lagen in der Messung der Akzeptanz sowie der Erfassung der kognitiven Lernerfolge (auch deren Nachhaltigkeit) des Unterrichtsprogramms. Ferner sollten auf dieser empirischen Grundlage Empfehlungen für die konzeptionelle Weiterentwicklung und Implementierung des Programms formuliert werden. Methodisch bestand die Evaluation hauptsächlich aus der Durchführung von schriftlichen Befragungen der teilnehmenden Schüler/innen: Sie wurden nach jeder Einheit und in einer Abschlusserhebung vier Wochen nach der letzten Einheit befragt.

Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass der generelle Ansatz des Unterrichtsprogramms funktioniert, den Schülern/innen spielerisch Wissen über richtige Verhaltensweisen zu vermitteln. Gleichzeitig sollten jedoch einige Korrekturen am Programm vorgenommen werden. Vor allem sollte die Maßnahme als ein durchgängiges Unterrichtsprogramm von der 2. bis zur 6. Klasse konzipiert werden. Darüber hinaus ist prinzipiell zu prüfen, in welcher Form die Lehrer/innen und Eltern (noch) stärker einbezogen werden könnten und wie eine strukturierte Vor- und Nachbereitung (Materialien) des Programms aussehen könnte.

Die Evaluation wurde von der AOK Berlin finanziell gefördert.

Tabakprävention für Mädchen – Evaluation des Pilotprojektes von Kajal

Projektteam: Dr. Jens Kalke, Elke Rühling, Barbara von Richthofen-KrugLaufzeit: 2005 bis 2006

Bei dem Pilotprojekt geht es um die Erprobung einer Intervention, die bei spezifischen Motiven des Rauchens ansetzt: Rauchen als Appetitzügler und zur Stressbewältigung. Ergebnisse aus einigen wissenschaftlichen Untersuchungen weisen daraufhin, dass diese beiden Motive bei rauchenden Mädchen eine wichtige Rolle spielen.

Es handelt sich bei dem Pilotprojekt um eine modular aufgebaute Intervention, die aus zwei Workshops (WS) besteht. In dem ersten WS wird das Thema „Stressbewältigung und Rauchen“ behandelt, in dem anderen das Thema „Gewichtskontrolle und Rauchen“. Die Intervention richtet sich sowohl an Nichtraucherinnen als auch an aktuelle Raucherinnen. Sie soll auch bildungsferne und sozial benachteiligte Mädchen ansprechen.

Das Pilotprojekt wurde von Anfang an extern wissenschaftlich begleitet. Die Hauptaufgabe der wissenschaftlichen Begleitung war die Evaluation der Inanspruchnahme und der Akzeptanz der neuen Intervention. Das Forschungsdesign des Pilotprojektes besteht im Kern aus einer anonymen Panel-Befragung der teilnehmenden Mädchen. Sie wurden insgesamt dreimal befragt: direkt vor dem ersten WS, direkt nach dem zweiten WS, drei Monate später.

Die Ergebnisse der Evaluation zeigen u. a., dass  für ein Freizeitsetting (z. B. Mädchentreffs) die ursprüngliche Konzeption mit ihren beiden Workshops aufgrund der erforderlichen Verbindlichkeit der Teilnehmenden nicht tauglich ist. Für das schulische Setting ist die Intervention dagegen geeignet. Hier erfährt die Intervention eine positive Beurteilung. Bei einer Einzelbewertung der verschiedenen Elemente der beiden WS wird deutlich, dass in der Regel die interaktiven Übungen besser abschneiden als die informativen Einheiten. Zu den direkten Verhaltenseffekten der Maßnahme kann festgestellt werden, dass sich im Beobachtungszeitraum positive Wirkungen beim Ernährungsverhalten und beim Umgang der Mädchen mit Konflikten zeigen. Über die Effekte beim Rauchen kann dagegen keine Aussage getroffen werden, da hier die Fallzahl viel zu gering ist.

Das Modellprojekt wurde gefördert von der AOK Hamburg und der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) der Freien und Hansestadt Hamburg.

Wissenschaftliche Begleitung der Implementierung EDV-gestützter Dokumentation in der ambulanten Drogenhilfe der Stadt Bremen (2001-2005)

Die wissenschaftliche Begleitung dieses Projektes beinhaltete die folgenden Zielsetzungen:
Bei der Einführung EDV-gestützter Dokumentation mit Hilfe der Programme HORIZONT und MOONLIGHT im Drogenhilfebereich sollte eine einheitliche Dokumentation gewährleistet werden. Dadurch sollten wissenschaftliche Auswertungen und Vergleichbarkeit von Ergebnissen gesichert werden.

Deshalb führte das ISD inhaltliche Schulungen (Eingangs- und Auffrischkurse) durch und erstellte ein elektronisches Manual. Diese Qualitätssicherung der Dokumentation wurde unterstützt durch begleitende statistische Auswertungen der erfassten Daten durch das ISD. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem neuen Dokumentationssystem wurden die Klassifikationssysteme überprüft und ein überarbeiteter Bremer Datensatz für die ambulante Drogenhilfe verabschiedet.

Untersucht wurde auch die Akzeptanz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Umgang mit der neuen Dokumentationsform. Im Sommer 2005 wurde ein interner Abschlussbericht vorgelegt.

Suchtprävention an Schulen. Wissenschaftliche Erprobung und konzeptionelle Weiterentwicklung des Unterrichtsprogramms „Gläserne Schule“ (September 2000 bis September 2001)

Die Ergebnisse dieser umfassenden Evaluation liegen seit dem Februar 2002 vor. Sie sind für die sucht­präventive Arbeit an Schulen ermutigend. Das Unterrichtsprogramm wird nicht nur von den Schüler und Lehrern akzeptiert und positiv bewertet, sondern es kommt bei einem erheblichen Teil der Schüler auch zu einer Konsumreduktion. Ferner entwickeln die Schüler realistische Einschätzungen über das Gefährdungspotentials von Substanzen und elektronischen Unterhaltungsmedien.

Forschungsbericht:

Raschke, Peter / Kalke, Jens (2002): Lernen durch Verzicht. Konzept und Wirkungen des suchtpräventiven Unterrichtsprogramms „Gläserne Schule“, Schneider Verlag Hohengehren, Baltmannsweiler.

Suchtprävention bei Jugendlichen im interkulturellen Vergleich. Die pädagogische Intervention ‚Initiierte Abstinenz’ bei 15-18jährigen Schülern („Gläserne Schule“, Teil II) (2002-2003)

Projektteam: Prof. Dr. Peter Raschke, Dr. Jens Kalke, Kirsten Saas

In einer Fortsetzung des EU-Projektes „Suchtprävention an Schulen. Wissenschaftliche Erprobung und konzeptionelle Weiterentwicklung des Unterrichtsprogramms ‚Gläserne Schule’“ wird die Maßnahme nun für Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren (9. bis 12. Klasse) durchgeführt und wissenschaftlich evaluiert. Damit soll überprüft werden, ob auch in dieser Altersgruppe mit ihrem spezifischen Konsumverhalten – starke Zunahme der Prävalenzraten und des Experimentierverhaltens sowie dem Beginn des Gebrauchs illegaler Drogen – das Unterrichtsprogramm „Gläserne Schule“ zu positiven Effekten führt.

Um eine Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen des vorangegangenen Projekts (Klassenstufen 6.-8.) zu gewährleisten, sind die Untersuchungsorte erneut Flensburg und Umgebung (Deutschland), Innsbruck und Umgebung (Österreich) und Südtirol (Italien). Zudem sollen interkulturelle Vergleiche zwischen Schülern verschiedener Muttersprachen jeweils aus derselben Region gezogen werden, um zu prüfen, welchen Einfluss die Sprache und Kultur auf das Konsumverhalten von Jugendlichen und die Wirksamkeit der Maßnahme haben. Deshalb wurde – neben den Regionen Bozen (italienisch-deutsch) und Flensburg (deutsch-dänisch) – neu die mehrsprachige Region Eupen und Umgebung (Belgien, französisch-deutsch) mit in die Untersuchung einbezogen.

Möglichkeiten gesellschaftlicher Reintegration und psychosozialer Rehabilitation bei jungen, sich prostituierenden drogengebrauchenden Frauen (2001 bis 2003)

Auftraggeber: Diakonisches Werk Hamburg
Finanzierung: Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur
Durchführung: ISD-Hamburg, Heike Zurhold

Einzelheiten zur Studie können Sie in der Präsentation zum Untersuchungsvorhaben nachlesen.

Präsentation der Ergebnisse:Prostitution, Trauma und Sucht oder besser:
Lebensgeschichtliche Belastungen von Mädchen und Frauen in der Drogenprostitution

Kooperationspartner

Diakonisches Werk Hamburg

Café Sperrgebiet
Rostocker Straße 4, 20099 Hamburg
Tel: 24 66 24 oder 24 80 20

B.A.S.I.S.-Projekt e.V./KIDS
Hachmannplatz 2, 20099 Hamburg
Tel: 280 16 06

Drob Inn
Kurt-Schuhmacher-Allee 42
20097 Hamburg
Tel:24 46 07 oder 24 46 08

Publikationen

Zurhold, H. (1995). Beschaffungsprostituierte als Objekte der Begierde. Drogen ohne Grenzen. A. e.V. Berlin, VWB: 71-84.

Zurhold, H. (1998). Sexarbeit: Safer-Work und Empowerment für Drogengebraucherinnen. Überlebenshilfen in der Drogenarbeit. R. Lochmann. Esslingen, FH-Esslingen. Hochschule für Sozialwesen: 247-264.

Zurhold, H. (2002). Interaktionen in der Sexarbeit – Gesundheitsförderung und Empowerment für Beschaffungsprostituierte. Risiko mindern beim Drogengebrauch. H. Stöver. Frankfurt am Main, Fachhochschulverlag.