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Auswirkungen der Schließung von terrestrischen Glücksspielangeboten aufgrund eines pandemiebedingten Lockdowns auf das Glücksspielverhalten

Projektteam: Dr. Sven Buth, Christian Schütze, Dr. Jens Kalke

Laufzeit: 01.11.2020 bis 31.01.2021

Gefördert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Hintergrund und Fragestellung

  • Es gibt in der Fachöffentlichkeit die verbreitete These, dass Beschränkungen bei terrestrischen Glücksspielen zu einem Ausweichen der Glücksspieler*innen auf die Onlineangebote führen. Ob und in welchem Maße dieses jedoch zutrifft, ist bisher weder national noch international auf Basis belastbarer Daten systematisch untersucht worden.
  • Die COVID-19-bedingten Lockdowns mit den verfügten Schließungen gewerblicher Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und einem Teil der Lotto-Annahmestellen zwischen März und Mai sowie ab November 2020 ermöglichten die Durchführung eines Forschungsprojektes mit einem quasi-experimentellen Untersuchungsdesign, in welchem die Auswirkungen der deutlichen Beschränkungen des gesamten terrestrischen Glücksspielangebotes erstmals für Deutschland empirisch untersucht werden konnten.
  • Die vorliegende Untersuchung geht den folgenden Forschungsfragen nach:
    1. Wie veränderte sich das Glücksspielverhalten der an terrestrischen Glücksspielen teilnehmenden Personen nach der Schließung der Spielstätten?
    2. Führten stark eingeschränkte Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dazu, dass Menschen, die bisher keine Affinität zum Glücksspiel aufwiesen, damit begannen, an Online-Glücksspielen teilzunehmen?
    3. Welche psychischen, sozialen und/oder finanziellen Probleme ergaben sich aus den pandemiebedingten Lockdowns im Allgemeinen und der Schließung der terrestrischen Glücksspielangebote im Besonderen?
    4. Welche begleitenden Spielerschutzmaßnahmen wären während der Lockdownphasen sinnvoll gewesen, um mögliche negative Folgen eines intensivierten Onlinespielverhaltens zu minimieren?

Methodik

  • Die formulierten Forschungsfragen sollten auf Grundlage quantitativer Daten untersucht werden. Zu diesem Zweck wurde eine Online-Befragung (Pay-Pack-Panel) durchgeführt. Um nicht nur Aussagen zu den Glücksspieler*innen im Allgemeinen, sondern auch zu den Nutzer*innen der unterschiedlichen Glücksspielformen treffen zu können, bedurfte es einer Stichprobe, welche eine hinreichend große Fallzahl pro Spieler*innengruppe enthält. Zudem sollte in der Untersuchung auch nach dem Setting der Spielteilnahme unterschieden werden (überwiegend online, überwiegend stationär, online & stationär). Mit Blick auf die für Deutschland fünf bedeutsamsten Glücksspielarten – Lotterien, Rubbellose, Kasinospiele, Automatenspiele und Sportwetten – ergaben sich somit 15 Spielergruppen.
  • Der Onlinefragebogen wurde unter Anwendung der Umfragesoftware Lime Survey programmiert, welcher mittels eines Links im Web-Browser oder auch auf Tablets oder Smartphones aufgerufen und beantwortet werden konnte. Die Befragung startete am 2. Dezember 2020 und endete am 18. Januar 2021.
  • Die Inhalte des Fragebogens orientierten sich an den einleitend formulierten Forschungsfragen. Ein besonderer Fokus lag hierbei auf der Differenzierung nach den verschiedenen Pandemiephasen:
    • Phase 1: Zeit unmittelbar vor dem ersten Lockdown (Januar & Februar 2020),
    • Phase 2: Zeit während des ersten Lockdowns (März-Mai 2020),
    • Phase 3: Zeit nach dem ersten Lockdown (Juni-Oktober 2020),
    • Phase 4: Zeit während des zweiten Lockdowns (ab November 2020).

Ergebnisse

  • Die Analysen zeigen, dass kurzfristige Schließungen von terrestrischen Spielstätten von einem Teil der Glücksspielenden als Anlass genommen werden, mit dem Glücksspiel – zumindest für einen mittelfristigen Zeitraum – aufzuhören. Die größten Anteile von Beender*innen – gemeint sind hiermit Spieler*innen, welche eine vor dem ersten Lockdown gespielte Spielform nach Beendigung des Lockdowns nicht weiterspielen – finden sich beim rein stationären Kasino- und Automatenspiel (68% bzw. 45%).
  • Auch ist während und durch die beiden Lockdownphasen ein Ausweichen aus den stationären Angeboten auf die weiterhin verfügbaren Online-Glücksspiele nicht erkennbar. Selbst ein Teil der ausschließlich online spielenden Glücksspieler*innen stellt das Online-Glücksspiel – der jeweils betrachteten Spielform – ein. Das gilt für alle fünf der hier einbezogenen Glücksspielformen; überdurchschnittlich häufig ist ein solches Verhalten bei Frauen und jüngeren Personen zu beobachten. Die größten Anteile von diesen Beender*innen beim reinen Online-Setting finden sich auch hier beim Kasino- und Automatenspiel (47% bzw. 43%).
  • Die vorliegende Untersuchung weist unabhängig von den Lockdownphasen darauf hin, dass Personen, die sowohl online als auch terrestrisch spielen, von Spielproblemen in besonderem Maße betroffen sind; dies gilt für alle betrachteten Glücksspielarten.
  • Glücksspiel-Werbung hat drei von zehn der Beginner*innen dazu animiert, mit dem Spielen anzufangen. Eine ähnliche Wirkung zeigt sie bei den aktiven Spieler*innen. Vier von zehn der Befragten, die von einer Steigerung der Spielteilnahme während des ersten Lockdowns berichten, führen diese – neben anderen Gründen – auf die Wahrnehmung von glücksspielbezogener Werbung zurück.

Schlussfolgerungen für Prävention und Hilfe

  • Die Ergebnisse dieser Studie geben empirische Hinweise auf die zu erwartenden Auswirkungen verhältnispräventiver Eingriffe im Glücksspielwesen. Die Schließungen während der beiden Lockdowns hatten offensichtlich für einen Teil der Spielerschaft positive Wirkungen auf das Spielverhalten. Es stellt sich deshalb die grundsätzliche Frage, ob kurze, zeitlich befristete Schließungen von terrestrischen Spielstätten geeignete Maßnahmen wären, um Glücksspielenden die Möglichkeit zu erleichtern, über ihr unkontrolliertes Spielverhalten nachzudenken oder das Spielen gänzlich zu beenden.
  • Dabei wäre ein zahlenmäßig nennenswertes Ausweichen auf die bestehenden Glücksspielangebote im Internet durch eine solche „Angebotspause“ nach den Ergebnissen dieser Studie nicht zu erwarten. Suchtprävention und -hilfe im Glücksspielbereich müssten im Falle der Realisierung einer solchen Maßnahme so konzipiert sein, dass sie mit geeigneten Maßnahmen potenzielle Aussteiger*innen unterstützen könnten.
  • Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Untersuchung ebenfalls belegt, dass Personen mit einem kombinierten Glücksspielverhalten (online und terrestrisch) von Spielproblemen in besonderem Maße betroffen sind. Sie sollten deshalb zukünftig stärker in den Fokus von Forschung, Prävention und Hilfe genommen werden.
  • Letztendlich weist die Untersuchung auch darauf hin, welchen bedeutsamen Einfluss die Werbung auf die Initiierung bzw. Steigerung eines Glücksspielverhaltens hat. Daraus lässt sich die Empfehlung ableiten, glücksspielbezogene Werbung in inhaltlicher, zeitlicher und räumlicher Hinsicht strengeren Restriktionen zu unterwerfen.

Den Bericht können Sie hier herunterladen.

Eine Veröffentlichung zu Teilergebnissen können Sie hier herunterladen.

Riskanter Alkoholkonsum als Risikofaktor für Demenzerkrankungen (DALKO)

Projektteam: Dr. Jakob Manthey, Dr. Jens Kalke, Carolin Kilian (TU Dresden)

Laufzeit: 01.09.2021 bis 30.04.2022

Gefördert vom Bundesministerium für Gesundheit

Mehr als 1% der deutschen Bevölkerung ist an Demenz erkrankt und im Jahr 2016 waren etwa 78.000 Todesfälle auf diese Erkrankung zurückzuführen. Angesichts einer alternden Bevölkerung sind veränderliche Risikofaktoren, wie Tabak und Alkoholkonsum zentral, um einen weiteren Anstieg der Krankheitslast von Demenzerkrankungen zu vermeiden. Die Studienlage deutet insgesamt auf einen kausalen Zusammenhang von hoch riskantem Alkoholkonsum und Demenzerkrankungen hin. Größere Unsicherheiten bestehen allerdings darin, inwieweit geringe Trinkmengen das Erkrankungsrisiko senken und ob Unterschiede im Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und verschiedenen Formen der Demenzerkrankungen bestehen. In Deutschland ist Alkoholkonsum hochprävalent und verantwortlich für mehrere zehntausend Todesfälle pro Jahr. Allerdings wurde bislang noch nicht geschätzt, wie viele der demenzbedingten Todesfälle auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind.

In dem vorliegenden Forschungsvorhaben soll erstens die Literatur hinsichtlich des Zusammenhangs von Alkoholkonsum und Demenzerkrankungen zusammengefasst werden. Hierzu werden die Risiken unterschiedlicher Trinkmengen und -muster analysiert, Unterschiede zwischen verschiedenen Formen von Demenzerkrankungen berücksichtigt und auf Grundlage der identifizierten Risiken der Anteil alkoholbedingter Krankheitsfälle geschätzt. Zweitens werden Programme zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in Bezug auf Risikofaktoren von Demenz identifiziert. Hierzu wird eine Literaturrecherche mit einer zweistufigen Befragung von Expert*innen kombiniert.

Untersuchung zum Zufallscharakter und der Risikopotentiale von Sportwetten

Projektteam: Dr. Jens Kalke (ISD), Moritz Rosenkranz (ISD), Dr. Tobias Hayer (Uni Bremen)

In Kooperation mit: Universität Bremen, Arbeitseinheit Glücksspielforschung

Laufzeit: 01.10.2019 bis 31.08.2020

Gefördert von Stabsstelle Spielerschutz des Bundesministeriums für Finanzen Österreich

Österreich ist das einzige Land in der EU, in dem Sportwetten als Geschicklichkeits- und nicht als Glücksspiele gelten. Über die Frage, ob diese (rechtliche) Einordung überhaupt dem realen Charakter von Sportwetten entspricht, gibt es seit Langem eine Diskussion in der österreichischen Fachöffentlichkeit. Vor diesem Hintergrund wurde das ISD beauftragt, eine Untersuchung zum Zufallscharakter und den Risikopotentialen von Sportwetten durchzuführen. Mit dieser Arbeit sollte der aktuelle Forschungsstand zum genannten Themenbereich zusammengetragen werden.

Der Werkauftrag setzte sich dabei aus vier einzelnen Leistungen zusammen:

  1. zusammenfassender Überblick zu den Typen von Sportwetten in der EU inklusive ihrer rechtlichen Definition;
  2. internationale Literaturanalyse zu den Risiken von Sportwetten (narrativer Review als Artikel);
  3. internationale Literaturanalyse zu der Fragestellung „Sportwetten: Geschicklichkeit oder Zufall?“ (systematischer Review als Artikel);
  4. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der einzelnen Untersuchung (1. bis 3.) inklusive Schlussfolgerungen für Politik und Praxis.

Die beiden Literaturanalysen (2. & 3.) wurden im Heft 1/2021 in der Suchttherapie veröffentlicht:

  • Hayer T, Kalke J. Sportwetten: Spielanreize und Risikopotenziale. Suchttherapie 2021; 22 (1): 11-18.
  • Kalke J, Schmidt CS, Hayer T. Sportwetten: Expertise oder Glück? Ein systematischer Review über Tippstudien. Suchttherapie 2021; 22 (1): 27-36.

Die Zusammenfassung (4.) können Sie hier herunterladen.

Auswirkungen von Covid-19 auf die Suchtprävention in Deutschland – Chancen und Risiken einer stärkeren Digitalisierung

Projektteam: Hermann Schlömer, Veronika Möller, Britta Jacobsen, Dr. Philipp Hiller, Sabine Meiboom

In Kooperation mit: der Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH, der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS), der Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen, Bereich suchtmittelspezifische Suchtprävention sowie dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig‐Holstein (IQSH)

Laufzeit: 15.02.-15.12.2021

Gefördert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Angesichts der sich ausbreitenden Corona-Infektionen in Deutschland seit März 2020 wurden Schulen, Berufsschulen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und damit die wichtigsten Settings auch für suchtpräventive Maßnahmen im Kindes-, Jugend- und frühem Erwachsenenalter in den meisten Bundesländern phasenweise geschlossen. Das beinhaltete zugleich einen weitgehenden Verzicht auf Präsenz-  zugunsten von Online-Unterricht und einen Ausfall von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Abgesehen davon gab es in den Schulen auch für bestimmte Klassen phasenweise Präsenz- oder im Wechsel Präsenz- und digitalen Unterricht (Home Schooling). Durch das neue Infektionsschutzgesetz vom 21. April 2021 sind die Vorgaben bzw. Richtlinien für die Schulschließung vereinheitlicht und verschärft worden. Es ist anzunehmen, dass unter diesen Bedingungen für sogenannte „weiche“ Themen wie Suchtprävention, ohne feste Verankerung im Schulcurriculum oder in einem Unterrichtsfach, noch weniger Platz ist als zuvor. Selbiges gilt für die, wegen der Corona-Schutzmaßnahmen erschwerte, offene Kinder- und Jugendarbeit sowie etwas eingeschränkter auch für Kindertagesstätten. Angesichts des erschwerten Zugangs zu kulturellen und sportlichen Angeboten, weniger Möglichkeiten für Feiern, Treffen im öffentlichen Raum und sozialen Aktivitäten, der Konzentration des Lebens von Kindern und Jugendlichen auf das häuslich familiäre Umfeld sowie der auch durch schulische Anforderungen stärkeren Nutzung digitaler und sozialer Medien ist weiterhin zu erwarten, dass Onlinespiele und -wetten mehr genutzt werden.  Entsprechend medialen und auch ersten empirischen Hinweisen ist weiterhin zu vermuten, dass vor allem der Alkoholkonsum bei Erwachsenen im privaten und öffentlichen Raum in den letzten Monaten angestiegen ist. Dadurch besteht ggf. eine höhere Bedeutung elterlicher Rollenmodelle und schützender Einflussnahme in Bezug auf den Alkoholkonsum ihrer Kinder wie auch eine veränderte Sicht auf Alkoholverfügbarkeiten im häuslichen Umfeld.

Ziel dieses Projektes ist es daher unter anderem, Möglichkeiten und Barrieren der suchtpräventiven Praxis in der Corona-Pandemie für suchtpräventive Fachkräfte und Multiplikator:innen in den Settings Familie, Schule und offene Kinder- und Jugendarbeit sowie Erfahrungen mit digitalen suchtpräventiven Projekten aber auch Erfahrungen mit Fortbildungsangeboten zur Digitalisierung der Suchtprävention und mögliche Veränderungen des suchtmittelbezogenen Gebrauchs zu erheben und zu analysieren.

Das Forschungsprojekt besteht aus vier empirischen Modulen:

  • Strukturierte Fokusgruppengespräche mit Jugendlichen
  • Strukturierte Fokusgruppengespräche mit Eltern
  • Leitfadengestützte Telefoninterviews mit Multiplikator:innen der Suchtprävention
  • Quantitative Online-Befragung von Multiplikator:innen der Suchtprävention

Im Anschluss sollen die Ergebnisse aus den Befragungen in zwei Fokusgruppen mit den 16 Landeskoordinator:innen diskutiert und gemeinsam Empfehlungen für die suchtpräventive Praxis erstellt werden

Den Abschlussbericht inkl. Empfehlungen für die Praxis können Sie hier herunterladen.

Standards für Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen beim Online-Glücksspiel (SJSOG)

Projektteam: Dr. Tobias Hayer (Uni Bremen), Harald Lahusen (ISD), Dr. Jens Kalke (ISD)

in Kooperation mit: Universität Bremen, Arbeitseinheit Glücksspielforschung

Laufzeit: 01.07.2019 bis 31.08.2020

Förderer: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fragestellung und Methodik

Übergeordnetes Ziel des Forschungsvorhabens war es, die bundesweite Diskussion zur Optimierung einer evidenzbasierten Glücksspielsucht-Prävention beim Online-Glücksspiel um zentrale und neuartige Impulse zu erweitern. Erstmalig im deutschsprachigen Raum wurde damit der Versuch unternommen, Mindeststandards für Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen beim Online-Glücksspiel zu definieren.

Um die Ziele des Forschungsprojekts zu realisieren, fiel die Wahl auf einen breiten methodischen Ansatz, bei dem verschiedene Teilmodule aufeinander aufbauten:

  1. eine Bestandsaufnahme zu Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes beim Online-Glücksspiel (Modul 1a) sowie eine ergänzende Analyse von Online-Webseiten (Modul 1b),
  2. ein systematisches Literaturstudium zu wissenschaftlichen Erkenntnissen in Bezug auf die Effekte von Interventionen beim Online-Glücksspiel (Modul 2),
  3. eine Befragung von Expert*innen (Delphi-Verfahren) zu Erfolg versprechenden Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes beim Online-Glücksspiel (Modul 3).

Modul 1a

Für eine erste Bestandsaufnahme konnten im Rahmen eines iterativen Rechercheprozesses (12 Quellen) insgesamt 42 unterschiedliche Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes identifiziert werden. Darunter befinden sich unter anderem Maßnahmen des Jugendschutzes, Informationen zu den Risiken des Glücksspiels, unterschiedliche Limitierungsarten, Beschränkungen des Zahlungsverkehrs sowie Hilfsmittel zur Selbstkontrolle des Glücksspielverhaltens.

Modul 1b

Bei der Analyse von 40 (weltweiten) Online-Webseiten konnten zwei weitere Maßnahmen gefunden werden, so dass sich die Gesamtzahl auf 44 erhöhte. Eine quantitative Auswertung der Online-Webseiten nach diesen 44 verschiedenen Maßnahmen zeigt, dass es sich bei 64% aller 370 erfassten Maßnahmen um verhaltenspräventive Maßnahmen handelt; ein gutes Viertel stellt eine Mischform aus Verhaltens- und Verhältnisprävention dar (26%) und jede zehnte ist verhältnispräventiv ausgerichtet (10%). Die dominierenden verhaltenspräventiven Maßnahmen richten sich sowohl an universelle als auch an selektive und indizierte Zielgruppen.

Modul 2

Die systematische Literaturanalyse zur Maßnahmenwirksamkeit bringt wenig Aufschluss mit sich, da nur vereinzelt wissenschaftliche Erkenntnisse über ihre Effekte vorliegen. Insgesamt konnten nur 20 Studien in den Review einfließen. Nach seinen Ergebnissen können am ehesten das personalisierte Verhaltensfeedback, die Selbstsperre sowie Limitierungssysteme als Erfolg versprechende Ansatzpunkte der Suchtprävention angesehen werden.

Modul 3

Das von der Gruppe der Expert*innen vorgeschlagene finale Konzept besteht aus 14 Mindeststandards zum Jugend- und Spielerschutz, wie die folgende Übersicht zeigt. Dabei überwiegen Maßnahmen, die verhältnispräventive Komponenten enthalten. Im Ganzen besteht das Konzept aus zwei verhaltenspräventiven, fünf kombinierten und sieben verhältnispräventiven Maßnahmen. Nach den Zielgruppen strukturiert, handelt es sich um drei universelle, acht selektive und drei indizierte Interventionen.

Gesamtkonzept der Mindeststandards mit 14 Maßnahmen

universell
selektiv
indiziert
Verhaltensprävention
keine Ermutigung zu kontinuierlichem Spiel
personalisiertes Feedback
Verhaltens-/ Verhältnisprävention
Einzahllimit
Einsatzlimit
Verlustlimit
Kontosperre
Selbstsperre
Verhältnisprävention
Altersverifizierung
Zahlungszugang nur für Erwachsene
Ausschluss Werbung
generelles Einsatzlimit
generelles Verlustlimit
generelles Einzahllimit
Fremdsperre

Ausblick

Zusammenfassend ist das vorgelegte Gesamtkonzept mit den 14 Mindeststandards als ein erster Vorschlag zur Weiterentwicklung suchtpräventiver Ansätze beim Online-Glücksspiel zu verstehen. Weitere Forschungsarbeiten sind in diesem Bereich unabdingbar. Das betrifft vor allem Evaluationen von (einzelnen) Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes und hier im Besonderen die Umsetzung von Kontrollgruppenstudien mit der Erfassung mittel- und langfristiger Verhaltenseffekte.

Download

Projektbericht: Standards für Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen beim Online-Glücksspiel (SJSOG)

Empfehlungen zur Umsetzung einer evidenzbasierten Suchtprävention in Deutschland (2019-2020)

2014 wurde als Ergebnis einer vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Klausurwoche von Expert_innen das „Kölner Memorandum zur Evidenzbasierung in der Suchtprävention“ veröffentlicht. Davor und danach gab es vielfältige, teils kontroverse Diskussionen über Möglichkeiten und Grenzen einer evidenzbasierten, suchtpräventiven Praxis in Deutschland.

Auf dem theoretischen Hintergrund des Kölner Memorandums und gefördert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) wurden nun in einem weiteren Forschungsprojekt des Deutschen Instituts für Sucht- und Präventionsforschung der Katholischen Hochschule NRW, Abt. Köln (KatHO NRW) in Zusammenarbeit mit dem Institut für interdisziplinäre Sucht- und  Drogenforschung Hamburg (ISD Hamburg) Empfehlungen für die erfolgreiche Gestaltung nachhaltig wirksamer Suchtprävention erarbeitet. Diese Empfehlungen sollen und können das Kölner Memorandum 2014 nicht ersetzen, sondern als praxisorientierte Handlungsanleitungen helfen, die Qualität der Suchtprävention zu sichern und eine evidenzbasierte Suchtprävention in Deutschland zu etablieren.

Hintergrund

Das 2014 im Rahmen einer Klausurwoche von elf Wissenschaftler_innen und zwei Praxisvertretern entwickelte und im gleichen Jahr veröffentlichte „Kölner Memorandum Evidenzbasierung in der Suchtprävention – Möglichkeiten und Grenzen“ wurde als Diskussionsanstoß bzw. als „erster Meilenstein, aber nicht“ als „das letzte Wort“ (Hoff et al., S. 25) auf verschiedenen Fachkongressen und -tagungen (Deutscher Suchtkongress, Hamburger und Tübinger Suchttherapietage etc.) und im Bund-Länder-Kooperationskreis Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie 2015 im Rahmen eines Buches mit vertiefenden Beiträgen aller Autor_innen des Memorandums vorgestellt und im Alternativen Drogen- und Suchtbericht besprochen.

Abgesehen von der geringen Anzahl von Fachkräften der Suchtprävention, die an den Fachkongressen und -tagungen teilnahmen, sprechen die vorliegenden Rückmeldungen und die verfügbaren Einblicke in die suchtpräventive Praxis in Deutschland dafür, dass das Kölner Memorandum vor Ort in der konkreten Praxis der Suchtprävention bisher noch nicht genügend Beachtung findet. Ein wichtiger Grund dafür: Im laufenden Arbeitsalltag der Suchtprävention ist es offenbar kaum leistbar, bei der Entwicklung neuer oder der Auswahl von Maßnahmen das vorliegende empirische Wissen aus Forschung und Praxis sowie das Wissen der primären und sekundären (Multiplikator_innen) Zielgruppen zu sichten und zu Grunde zu legen.

Angesichts dieser unbefriedigenden Situation war es angezeigt,

a) die subjektiven Einschätzungen zur Evidenzbasierung generell und zum Kölner Memorandum speziell aus Sicht der Praxis systematisch zu erfassen und

b) für eine höhere Praxisanwendung und -tauglichkeit unter Beteiligung der Fachkräfte der Suchtprävention und Berücksichtigung ihres Praxisalltags anhand zu entwickelnder konkreter Empfehlungen zu sorgen.

Studienmethodik

Basis der angestrebten Entwicklung von konkreten Empfehlungen waren Erfassungen der subjektiven Einschätzungen zu o.g. Sachverhalten in der Praxis der Fachkräfte, was über ein mixed-method-Design aus quantitativen und qualitativen Methoden realisiert wurde.

Quantitative Online-Befragung:

Mit Hilfe eines vorliegenden Online-Befragungs-Tools („LimeSurvey“) der KatHO NRW sowie eines dafür entwickelten Fragebogens sollten möglichst viele Fachkräfte der Suchtprävention in Deutschland befragt werden, und zwar hinsichtlich

  • ihrer Affinität zur Evaluation suchtpräventiver Maßnahmen,
  • des Stellenwerts einer Zusammenarbeit von Praxis und Forschung,
  • der wahrgenommen Vorteile einer Evidenzbasierung der Suchtprävention,
  • förderlicher und hinderlicher Bedingungen für die regelhafte Implementierung evidenzbasierter Suchtprävention in der Praxis,
  • der Bekanntheit und Bewertung des Memorandums,
  • möglicher Verständnisschwierigkeiten im Memorandum aus Praxissicht
  • der Möglichkeiten und Grenzen für die Umsetzung der Empfehlungen des Memorandums sowie
  • von Verbesserungsanregungen für die Weiterentwicklung des Memorandums sowie.
  • ergänzend die Einschätzung polizeilicher suchtpräventiver Maßnahmen aus Praxissicht vor Ort (Vor- und Nachteile).

Gelingensbedingung für die Durchführung dieser Erhebung war die Unterstützung durch die Koordinator_innen und weiterer Schlüsselpersonen der Suchtprävention in den Bundesländern. Über diese Schlüsselpersonen sind die Fachkräfte der Suchtprävention am leichtesten zu erreichen und zur Teilnahme an der Befragung zu motivieren. Das Vorhaben wurde daher auch entsprechend im Bund-Länder-Kooperationskreis der BZgA und im Fachausschuss  Suchtprävention der Deutschen Hauptstelle fur Suchtfragen e.V. (DHS) vorgestellt und seine Umsetzung vorbereitet.

Qualitative Fokusgruppen mit inhaltsanalytischer Auswertung:

Zur Vertiefung der durch die Online-Befragung gewonnenen Erkenntnisse und zur Diskussion von notwendigen Aspekten der zu entwickelnden Empfehlungen wurden mit 7 bzw. 9 (insgesamt 16) renommierten Fachkräften der Suchtprävention halbtägige Fokusgruppengespräche in Hamburg und Köln durchgeführt und ausgewertet.

Qualitative Einzeltelefoninterviews mit inhaltsanalytischer Auswertung:

Die auf Basis der vorangegangenen Auswertungen entwickelten Empfehlungsentwürfe  für Fach-/Leitungskräfte wie Entscheidungsverantwortliche in der Suchtprävention (siehe unten unter Publikationen) wurden 21 erfahrenen Fach-/Leitungskräfte der Suchtprävention vorgelegt, um Rückmeldungen zu Inhalten, Verständlichkeit, Anwendbarkeit u.Ä. sowie Verbesserungsanregungen zu erfassen und so die Einschätzungen der suchtpräventiven Praxis bei der Erstellung vertieft berücksichtigen zu können.

Publikationen

Hoff, T. * & Schlömer, H. * (2020). Für eine nachhaltig wirksame Suchtprävention sorgen: Empfehlungen für Entscheidungsverantwortliche. Köln, Hamburg: Katholische Hochschule NRW und Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung Hamburg (ISD Hamburg). Download: Hier verfügbar.

Schlömer, H. * & Hoff, T. * (2020). Nachhaltig wirksame Suchtprävention erfolgreich gestalten: Empfehlungen für Praktiker_innen. Köln, Hamburg: Katholische Hochschule NRW und Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung Hamburg (ISD Hamburg). Download: Hier verfügbar.

Kongress- und Tagungsbeiträge

Hoff, T. & Schlömer, H.: Evaluation und Weiterentwicklung des Kölner Memorandums zur evidenzbasierten Suchtprävention. Vortrag auf dem 12. Deutschen Suchtkongress (Mainz, 17.09.2019)

Hoff, T. & Schlömer, H.: Bewertung und praxisorientierte Ergänzungsbedarfe des Kölner Memorandums zur evidenzbasierten Suchtprävention. Vortrag auf der 30. Sitzung des BZgA-Länder-Kooperationskreises Suchtprävention (Köln, 10.10.2019)

Schlömer, H.: Bewertung und praxisorientierte Ergänzungsbedarfe des Kölner Memorandums zur evidenzbasierten Suchtprävention. Vortrag auf der Sitzung des Fachausschusses Suchtprävention der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (06.12. 2019) 

Förderung

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Förderzeitraum: 01.10.2019 bis 31.07.2020

Projektleitungen für die Kooperationspartner

KatHO NRW: Prof. Dr. Dipl.-Psych. Tanja Hoff
E-Mail: t.hoff(at)katho-nrw.de  |  Tel.: +49 (0)221-7757-137

ISD Hamburg: Dipl.-Psych. Hermann Schlömer
E-Mail: h.schloemer(at)isd-hamburg.de  |  Tel. + 49 (0)40-87606668

Begleitforschung von Projekten des BKE

Projektteam: Dr. Jens Kalke, Hermann Schlömer

Laufzeit: seit 2015

Gefördert vom Blauen Kreuz in der Evangelischen Kirche (BKE)

Seit dem Jahr 2015 begleitet das ISD verschiedene Projekte wissenschaftlich (für den Bundesverband sowie einige Landesverbände).

Dazu gehören:
• Evaluation der Ausbildung zur Gruppenbegleiter*in (SH),
• Evaluation der Ausbildung zur ehrenamtlichen Suchtkrankenhelfer*in (SH),
• Durchführung einer Mitglieder-Befragung im Rahmen des Projektes „Menschen stärken Menschen“ (Bund),
• Gute Praxis bei BKE-Selbsthilfegruppen – Ergebnisse einer Befragung von Gruppenleiter*innen (Bund),
• Weiterentwicklung von Angeboten des BKE im Bereich Onlineberatung, Internetauftritt und Social Media (NRW).

Schulungen: Prävention von Glücksspielsucht und Spielmanipulation in den Nachwuchsleistungszentren der Fußballbundesligisten

Projektteam: Christian Schütze, Dr. Jens Kalke
Laufzeit: seit 2012

Das ISD bietet zum Themenbereich verschiedene Einheiten an. Hierzu gehören:
• Elterninformation,
• Anonymisierte Befragung der Teams (U15 bis U23),
• Veranstaltungen für die Teams (U15 bis U23),
• Schulung des Trainer- und Betreuerstabes NLZ,
• Informationsveranstaltungen für den Profibereich.

Es werden dort verschiedenen Themen behandelt (u. a.): Junge Fußballer und Glücksspiel, falsche Vorstellungen über Gewinnchancen bei Glücksspielen, Gefährdungspotential der verschiedenen Glücksspiele, Jugendschutzbestimmungen, Sportwettmarkt, Glücksspiel und Spielmanipulationen, Wettverbote für Spieler.

Für folgende Vereine war das ISD bisher tätig: HSV, Hertha BSC, FC Freiburg, FC St. Pauli.

Veröffentlichung:
Kalke J, Schütze C. & Rosenkranz M. (2016). Schulungen in Profivereinen. Prävention von Glücksspielsucht und Spielmanipulation in den Nachwuchsleistungszentren der Fußballbundesligisten. proJugend 3: 21-23.

Spielsuchtprävention beim Glücksspielverkauf

Projektteam: Christian Schütze, Dr. Philipp Hiller, Veronika Möller, Harald Lahusen, Elke Rühling, Dr. Jens Kalke, Dr. Sven Buth, Moritz Rosenkranz

Laufzeit: seit 2006

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum monopolisierten Sportwettenvertrieb im Jahr 2006 begannen die Glücksspielanbieter verstärkt mit der Umsetzung spielsuchtpräventiver Maßnahmen und der Evaluation dieser. Insbesondere die Verabschiedung des ersten Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV 2008) zwischen den Bundesländern etablierte zahlreiche gesetzliche Anforderungen an das spieler- und jugendschützende Handeln beim legalen Glücksspielvertrieb. Diese wurden konkretisiert durch die jeweiligen Ausführungsgesetze der Länder und fortgeschrieben bzw. modifiziert durch die Überarbeitungen des GlüStV (2012 und 2021).

Das ISD war und ist seitdem für verschiedene legale, d. h. staatlich lizenzierte Glücksspielanbieter im Rahmen ihrer Sozialkonzepte tätig (insbesondere Landeslotteriegesellschaften, einige Spielbanken).

Die unterschiedlichen Projekttätigkeiten erstreck(t)en sich über die Durchführung verschiedenster Maßnahmen. Dies waren (und sind) insbesondere Schulungen zu den spielerschützenden, suchtpräventiven Maßnahmen für verschiedene Zielgruppen:

  • das Verkaufspersonal der Lotto-Annahmestellen,
  • das Geschäftsstellenpersonal,
  • die vertriebsinternen Multiplikatoren und Multiplikatorinnen (Gebietszuständige, Schulungspersonal).
  • Die Entwicklung und Erstellung von Materialien (Präsenz- und Online-Schulungen) begleitet(e) die Schulungen.

Die Durchführung von Schulungsmaßnahmen berücksichtigt die je spezifische Vertriebssituation, fußt auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und setzt mindestens die gesetzlichen Anforderungen zu Schulungsinhalten und zur Handlungsbefähigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer um (Glücksspielstaatsvertrag, Ausführungsgesetze).

Darüber hinaus evaluiert(e) das ISD einzelne Spielerschutzmaßnahmen, aber auch vollständige Sozialkonzepte bzw. Bereiche von diesen. Hierbei handelt(e) es sich um:

  • die Evaluation der Personalschulungen der Glücksspielanbieter,
  • die Befragung des (Verkaufs-) Personals,
  • die Befragung des Geschäftsstellen- bzw. Vertriebspersonals,
  • die multimodale Evaluation eines gesamten Sozialkonzeptes,
  • die multimodale Evaluation von Teilen einzelner Sozialkonzepte,
  • die Evaluation von Internetsozialkonzepten.

Die Evaluation einzelner Maßnahmen oder ganzer Sozialkonzepte bzw. ihrer Teilbereiche wird getragen von

  • qualitativem Vorgehen (z. B. Interviews, begleitende Beobachtung),
  • quantitativen Methoden (z. B. standardisierte Interviews von Personal und/oder Kunden, Auswertung von Echtspieldaten) und
  • auch Dokumentenanalysen.

Evaluationsarbeiten des ISD halten Standards guter wissenschaftlicher Arbeit ein, berücksichtigen die gesetzlichen und Rahmenbedingungen des Auftraggebers und beachten die Rechte der von der Evaluation umfassten Personen.
Mitglieder der Projektgruppe waren an der Entwicklung eines umfassenden Sozialkonzeptes einer Landeslotteriegesellschaft beteiligt.

Schulungs- und Evaluationstätigkeiten sind personell getrennt.

Thematisch zugehörige Veröffentlichungen:

  • Hayer T., Kalke J. (2022). Effekte von Maßnahmen des Spielerschutzes beim Online-Glücksspiel – Ein systematischer Review. SUCHT. Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, 68 (3): 169-188.
  • Kalke J., Schmidt CS., Hayer T. (2021). Sportwetten: Expertise oder Glück? Ein systematischer Review über Tippstudien. Suchttherapie, 22: 27-36.
  • Hayer T., Kalke J. (2021). Sportwetten: Spielanreize und Risikopotenziale. Suchttherapie, 22: 11-18.
  • Meyer G., Kalke J., Hayer T. (2020). Auswirkungen einer Reduktion der Verfügbarkeit von Glücksspielen auf die Prävalenz der Spielteilnahme und glücksspielbezogener Störungen: Ein systematischer Review. Beiträge zum Glücksspielwesen, 3: 10-19.
  • Kalke J., Hayer T. (2019). Expertise zur Wirksamkeit von Maßnahmen des Spieler- und Jugendschutzes: Ein systematischer Review. In: Becker T. (Hrsg.) Schriftenreihe zur Glücksspielforschung (Band 21). Berlin: Peter Lang.
  • Kalke J., Schütze C. (2018). Evaluation des Sozialkonzeptes einer Lotteriegesellschaft: Methodik und ausgewählte Ergebnisse. Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, 13 (2): 105-108.
  • Buth S., Kalke J. (2016). Lotterie-Sparen – Ergebnisse der Evaluation eines Internetsozialkonzeptes. Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, 11 (5): 322-327.
  • Kalke J. & Buth S. (2015). Internetsozialkonzepte der Lotteriegesellschaften. Ergebnisse erster Evaluationen. Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, 10 (3/4): 202-206.
  • Kalke J., Verthein U., Buth S. & Hiller P. (2011). Glücksspielsucht-Prävention bei den staatlichen Lotterien: Evaluation der Schulungen des Annahmestellenpersonals. Suchttherapie, 12 (4): 178-185.

Evaluation der Internetsozialkonzepte von Lotteriegesellschaften

Projektteam: Dr. Jens Kalke, Sven Buth

Laufzeit: 2014 bis 2020

Der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 verpflichtet die Lotteriegesellschaften, ein an die besonderen Bedingungen des Internets angepasstes Sozialkonzept für das Onlinespielen zu entwickeln und dieses wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Ausgewählte Ergebnisse einer solchen Evaluation werden hier vorgestellt. Dabei wird eine zusammenfassende, aggregierte Analyse der Daten einer Kundenbefragung bei LOTTO Bayern, LOTTO Hamburg, LOTTO Niedersachsen, LOTTO Hessen, LOTTO Rheinland-Pfalz und LOTTO Thüringen vorgenommen.

Werden die Ergebnisse zum Spielverhalten betrachtet, so lässt sich festhalten, dass fast alle Internetspieler/innen der Lotteriegesellschaften ein unproblematisches Spielverhalten aufweisen: Die meisten spielen ausschließlich Online bei LOTTO, setzen dafür moderate Summen ein und praktizieren keine weiteren Glücksspiele. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass aufgrund der Wiederaufnahme des Onlinespiels bei den Lotteriegesellschaften Kunden/innen ein unkontrolliertes Spielverhalten entwickelt haben. Beim Spielverhalten bestehen zwischen den drei Lotteriegesellschaften keine größeren Unterschiede. Einschränkend ist jedoch hinzufügen, dass diese Angaben zu einem erheblichen Teil auf Selbstauskünften der Befragten basieren.

Ferner werden wichtige Elemente des Internetsozialkonzeptes – Spielerschutzseite, Selbstlimitierung, Spielersperren – von den Kunden/innen wahrgenommen und teilweise auch genutzt. Dieses geschieht unabhängig von ihrem Spielverhalten. Damit haben diese präventiven Maßnahmen eher eine übergreifende Ausstrahlung; sie können empirisch nicht den verschiedenen Zielgruppen der Prävention zugeordnet werden, wie beispielsweise potentiellen Risikogruppen oder schon problematisch Spielenden. Einen Selbsttest auf Spielprobleme oder eine telefonische Helpline haben dagegen nur wenige Personen genutzt. Dieser Sachverhalt muss jedoch in einen Zusammenhang mit dem Spielverhalten der Onlinekunden gestellt werden. Hierbei zeigte sich, wie schon erwähnt, dass nur ganz wenige Internetkunden/innen ein problematisches Spielverhalten aufweisen.

Bei der Bekanntheit und Nutzung der Internetsozialkonzepte bestehen einige Unterschiede zwischen den Lotteriegesellschaften. Diese sind aber nicht durchgängig bei dem einen oder bei dem anderen Sozialkonzept vorhanden, so dass keine Aussagen darüber getroffen werden kann, welches das zu bevorzugende Konzept im Sinne von „best-practice“ wäre. Hier sind weitere Evaluationen und interne Qualitätsvergleiche erforderlich. Die fachliche Diskussion steht hier erst an ihrem Anfang.

Das Projekt wurde gefördert von den Lotteriegesellschaften Bayern, Hamburg und Niedersachsen.

Einen Artikel über die Evaluationsergebnisse finden Sie in der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (Heft 3/4 2015).